Digitaler Widerspruch

Eine offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland
Slot für Content

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Voraussetzungen für die Nutzung des Online-Dienstes

Sie können Ihren Widerspruch digital einlegen, wenn Sie die hier aufgeführten Kriterien erfüllen.

Wer den Online-Dienst nutzen kann

Sie können über diesen Online-Dienst Widerspruch für sich, andere oder gemeinsam mit anderen privat oder beruflich einlegen, wenn die dafür zuständige Behörde dies anbietet. 
Näheres dazu finden Sie in der Regel in Verbindung mit der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid.

Das benötigen Sie für die Nutzung des Online-Dienstes

Sie benötigen ...

  • ein Nutzendenkonto,
  • Ihren Bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen möchten, und 
  • ggf. eine Legitimation als PDF oder Bilddatei zum Hochladen (zulässige Dateiformate: .pdf, .jpg, .jpeg, .png). Eine Legitimation ist ein formloses Schreiben, das Sie dazu berechtigt, für andere Personen oder sonstige Dritte Widerspruch einzulegen.

Manche Widerspruchsvorgänge erfordern Ihre Unterschrift. Diese können Sie direkt im Online-Dienst digital mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises und der AusweisApp dem Widerspruch hinzufügen. Alternativ ist es möglich, einen Ausdruck mit handschriftlicher Unterschrift auf dem Postweg an die zuständige Behörde zu versenden.

Weitere Information zur AusweisApp: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (bund.de)