Digitaler Widerspruch

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Voraussetzungen für die Nutzung des Online-Dienstes

Sie können Ihren Widerspruch digital einlegen, wenn Sie die hier aufgeführten Kriterien erfüllen.

Wer den Online-Dienst nutzen kann

Sie können Ihren Widersprich digital einlegen, wenn Sie eine der folgenden Kriterien erfüllen.

Sie sind …
… eine Privatperson,
… ein Unternehmen, eine Anwaltskanzlei, ein Verein oder eine andere Organisation 

und legen Widerspruch für …
… sich selbst,
… für jemand anderen,
… gemeinsam mit jemand anderem bzw. anderen ein. 
 

Das benötigen Sie für die Nutzung des Online-Dienstes

  • ein Nutzerkonto,
  • Ihren Bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen möchten, und 
  • ggf. eine Legitimation. Eine Legitimation ist ein formloses Schreiben, das Sie dazu berechtigt, für andere Personen oder sonstige Dritte Widerspruch einzulegen.

Manche Widerspruchsvorgänge erfordern Ihre Unterschrift. Diese können Sie direkt im Online-Dienst digital mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises und der AusweisApp dem Widerspruch hinzufügen. Alternativ ist es möglich, einen Ausdruck mit handschriftlicher Unterschrift auf dem Postweg an die zuständige Behörde zu versenden.

Weitere Information zur AusweisApp: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (bund.de)