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Sie möchten Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen?

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© Senatskanzlei Hamburg

Sie möchten Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen?

Online-Service für einen digitalen Widerspruch

Logo Leichte Sprache
© Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache


Dieser Text ist in Leichter Sprache geschrieben. So ist er besser zu verstehen. Online-Service ist ein englisches Wort. Wir sprechen es so aus: Onlain-Sörvis. Der Online-Service ist eine Internet-Seite. Mit der Internet-Seite können Sie einen digitalen Widerspruch schreiben.


Bescheid in Briefform
© Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache

Was ist ein Widerspruch?

Sind Sie mit Entscheidungen von Behörden nicht einverstanden? Dann können Sie das mit einem Widerspruch sagen. Mit dem Online-Service können Sie den Widerspruch für manche Behörden am Computer schreiben. Zu einem Widerspruch am Computer, Smartphone oder Tablet sagt man auch: digitaler Widerspruch.


Frau am Tablet
© Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache


Kann man alle Widersprüche mit dem Online-Service schreiben?

Nein. Nicht bei allen Behörden und nicht bei allen Entscheidungen können Sie einen Widerspruch mit dem Online-Service schreiben. Die Behörden müssen Ihnen die Möglichkeit anbieten. Das bedeutet: Können Sie einen Widerspruch gegen eine Entscheidung schreiben? Dann steht das in dem Bescheid von der Behörde. Der Bescheid ist der Brief mit der Entscheidung von der Behörde. Können Sie einen Widerspruch gegen eine Entscheidung online schreiben? Das prüfen Sie zu Beginn im Online-Service. Oder es steht direkt in dem Bescheid von der Behörde.

Wie viel Zeit brauchen Sie für den Widerspruch mit dem Online-Service?

Für das Ausfüllen brauchen Sie 5 bis 10 Minuten. Beachten Sie beim Ausfüllen auch die Hinweis-Texte im Online-Service.

Symbol für persönliche Daten
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Mausklick
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Wie funktioniert der Online-Service?

  • Sie müssen sich für den Online-Service mit einem Service-Konto anmelden.
  • Dann müssen Sie die Datenschutz-Erklärung vom Online-Service bestätigen.
  • Dann müssen Sie prüfen, ob Sie mit dem Online-Service einen Widerspruch gegen Ihren Bescheid schreiben können.
  • Geht das? Dann füllen Sie den Widerspruch mit dem Online-Service aus.
  • Unterschreiben Sie den Widerspruch mit Ihrem neuen Personal-Ausweis. Beachten Sie dafür die Hinweis-Texte im Online-Service.
  • Dann schicken Sie den Widerspruch mit dem Online-Service ab.
  • Danach bekommen Sie ein Dokument für Ihre Unterlagen. In diesem Dokument stehen alle Ihre Daten. Dieses Dokument können Sie auf Ihrem Computer abspeichern. Außerdem bekommen Sie eine E-Mail. In dieser E-Mail steht, wie es weiter geht.
  • Sie können den Widerspruch auch von Hand unterschreiben und dann mit der Post schicken.
Geld durchgestrichen
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Was kostet der Online-Service?

Das Ausfüllen und Abschicken von einem Widerspruch mit dem Online-Service ist kostenlos. Vielleicht müssen Sie Geld für das Bearbeiten von Ihrem Widerspruch bezahlen. Das steht meistens in Ihrem Bescheid. oder auf der Internet-Seite von der Behörde.

Wann bekommen Sie von der Behörde eine Antwort auf Ihren Widerspruch?

Das kommt auf die Behörde an. Mehr Informationen finden Sie vielleicht auf der Internet-Seite von der Behörde.