Digitaler Widerspruch

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Häufige Fragen

1. Wer kann diesen Service nutzen? 

Sie können den Online-Dienst nutzen, um als natürliche Person (geschäftsfähige Privatperson) oder als juristische Person (Organisationen wie Unternehmen, Stiftungen, Vereine oder Anwaltskanzleien) Widerspruch gegen einen erhaltenen Bescheid einzulegen. Zudem können Sie auswählen, ob Sie für sich selbst, gemeinsam mit anderen oder für andere Widerspruch einlegen möchten.

2. Welche Vorteile bietet der Service?

Über den Online-Dienst können Sie Ihren Widerspruch vollständig digital bequem von zuhause oder unterwegs aus einlegen:

  • Der Dienst navigiert Sie Schritt für Schritt, um Widerspruch zu Ihrem erhaltenen Bescheid einzulegen.
  • Der Dienst zeigt Ihnen auf, welche Angaben zum Einlegen Ihres Widerspruchs verpflichtend sind und welche Angaben Sie freiwillig zusätzlich tätigen können.
  • Wenn eine Unterschrift notwendig ist (Schriftformerfordernis), können Sie dies über die AusweisApp in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises erledigen.
  • Die Zustellung an die Behörde erfolgt automatisch und Sie erhalten unmittelbar nach Absenden des Widerspruchformulars eine Übermittlungsbestätigung und ein Zusammenfassungs-PDF für Ihre Akten.

3. Unter welchen Voraussetzungen kann mit dem Online-Dienst Widerspruch eingelegt werden?

Wenn die Behörde, die für den Widerspruch zuständig ist, diesen Online-Dienst nutzt bzw. bei sich angebunden hat. Dies können Sie gleich nach dem Start des Online-Dienstes durch einen integrierten Zuständigkeitsfinder prüfen.

4. Für welche Art von Bescheiden kann ich digital Widerspruch einlegen?

Grundsätzlich können Sie über den Online-Dienst für jede Art von Bescheiden, Widerspruch einlegen, sofern dieser grundsätzlich möglich ist und die zuständige Behörde an den Online-Dienst angebunden ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid und unter Frage 1.

5. Welche Unterlagen benötige ich, um Widerspruch einzulegen? 

Sie benötigen:

  • Ihren Bescheid,
  • Ihre Zugangsdaten für das Nutzerkonto,
  • ggf. eine Legitimation/Vollmacht, 
  • ggf. ergänzende Dokumente, um Ihren Widerspruch zu begründen, und
  • ggf. die AusweisApp auf Ihrem Smartphone und ein dazugehöriges Identifikationsmittel, wie z. B. Ihren Personalausweis mit der Online-Ausweisfunktion.

6. Woher weiß ich, welche Angaben für meinen Widerspruch relevant sind? 

Der Online-Dienst navigiert Sie durch das digitale Widerspruchformular. Es umfasst drei Abschnitte:

  • Kontaktangaben
  • Angaben zum Bescheid
  • Angaben zum Widerspruch

Pflichtfelder und optionale Felder sind gekennzeichnet. Optional gekennzeichnete Felder können, müssen Sie aber nicht ausfüllen. Alle nicht gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Durch die Kennzeichnung der Felder können Sie sicherstellen, dass alle notwendigen Angaben für Ihren Widerspruch an die Behörde übermittelt werden. Der Online-Dienst prüft selbst, ob Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben.

7. Wie schnell muss ich Widerspruch gegen einen erhaltenen Bescheid einlegen, damit dieser Gültigkeit besitzt? 

Diese Angabe finden Sie auf Ihren Bescheid unter der Rechtsbehelfsbelehrung. Oftmals beträgt die Frist vier Wochen nach Erhalt des Bescheids.

8. Kann ich über den Service auch für jemand anderen Widerspruch einlegen?

Ja, Sie können über den Online-Dienst auch für eine andere Person oder sonstige Dritte Widerspruch einlegen. Beachten Sie bitte, dass Sie ggf. eine Legitimation benötigen, aus der hervorgeht, dass Sie zum Widerspruch für andere oder Dritte berechtigt sind.

9. Wie füge ich meine Unterschrift bei der Nutzung des Services hinzu?

Sie können Ihre Unterschrift digital einreichen oder per Post handschriftlich nachreichen möchten.
Wenn Sie die Unterschrift...

  • digital hinzufügen, werden Sie im Online-Dienst zur AusweisApp weitergeleitet, durch die Ihr Widerspruch digital signiert wird. Danach können Sie den Widerspruch direkt im Online-Dienst versenden.  
  • handschriftlich nachreichen, erhalten Sie die Widerspruch-PDF zum Ausdrucken sowie Unterschreiben im Online-Dienst. Die Adressdaten der zuständigen Behörde zur postalischen Einreichung der Unterschrift werden Ihnen ebenfalls angezeigt. Bitte beachten Sie, dass die postalische Zustellung der Unterschrift innerhalb der Widerspruchsfrist erfolgen muss, damit Ihr Widerspruch gültig ist.

 
10. Wie wird mein Widerspruch der richtigen Behörde zugeordnet? 

Zu Beginn des Online-Dienstes ermitteln Sie mithilfe des integrierten Zuständigkeitsfinders, welche Behörde für die Bearbeitung des Widerspruchs zuständig ist. Geben Sie im Suchfeld der Zuständigkeitssuche den Namen der Behörde ein, die für den Widerspruch zuständig ist. Diese Information erhalten Sie in der Regel in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides, wegen dem Sie Widerspruch einlegen wollen.

11. Was passiert, wenn ich den Widerspruch abgeschickt habe? Wie geht es weiter?

Es erfolgt eine automatische Zustellung an die Behörde und Sie erhalten eine Übermittlungsbestätigung sowie Informationen zum weiteren Vorgehen per E-Mail an das Postfach Ihres Nutzendenkontos. Wenn Sie den Widerspruch per Hand unterschreiben, müssen Sie den Widerspruch noch fristgerecht an die Behörde übermitteln, damit Ihre Unterschrift dort rechtzeitig vorliegt. Wenn die Behörde mit der Bearbeitung Ihres Widerspruchs fertig ist, kontaktiert sie Sie mittels der Kontaktdaten, die Sie im Widerspruch angegeben haben.

12. Muss ich Geld bezahlen, um den Service zu nutzen? 

Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenlos. Beachten Sie aber, dass ggf. Kosten für die Bearbeitung des Widerspruchs entstehen können. Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem Bescheid oder in der Regel durch weitere Informationsangebote der Behörde (z. B. auf der Website), bei der Sie Widerspruch einlegen.

13. Wie erhalte ich Zugangsdaten, um den Service nutzen zu können? 

Um den Online-Dienst zu nutzen, melden Sie sich bei Ihrem Nutzerkonto an.

Wenn Sie noch kein Nutzerkonto haben, stehen Ihnen verschiedene Registrierungsangebote zur Verfügung. Welche Nutzerkonten der Online-Dienst zulässt, erkennen Sie hier: Anmelden Digitaler Widerspruch

Sie haben weitere Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behörden-Hotline 115