Häufige Fragen
Inhaltsverzeichnis
- 1. Wer kann diesen Service nutzen?
- 2. Welche Vorteile bietet der Service?
- 3. Unter welchen Voraussetzungen kann mit dem Online-Dienst Widerspruch eingelegt werden?
- 4. Für welche Art von Bescheiden kann ich digital Widerspruch einlegen?
- 5. Welche Unterlagen benötige ich, um Widerspruch einzulegen?
- 6. Woher weiß ich, welche Angaben für meinen Widerspruch relevant sind?
- 7. Wie schnell muss ich Widerspruch gegen einen erhaltenen Bescheid einlegen, damit dieser Gültigkeit besitzt?
- 8. Kann ich über den Service auch für jemand anderen Widerspruch einlegen?
- 9. Wie füge ich meine Unterschrift bei der Nutzung des Services hinzu?
- 10. Wie wird mein Widerspruch der richtigen Behörde zugeordnet?
- 11. Was passiert, wenn ich den Widerspruch abgeschickt habe? Wie geht es weiter?
- 12. Muss ich Geld bezahlen, um den Service zu nutzen?
- 13. Wie erhalte ich Zugangsdaten, um den Service nutzen zu können?
1. Wer kann diesen Service nutzen?
Sie können den Online-Dienst nutzen, um als natürliche Person (geschäftsfähige Privatperson) oder als juristische Person (Organisationen wie Unternehmen, Stiftungen, Vereine oder Anwaltskanzleien) Widerspruch gegen einen erhaltenen Bescheid einzulegen. Zudem können Sie auswählen, ob Sie für sich selbst, gemeinsam mit anderen oder für andere Widerspruch einlegen möchten.
2. Welche Vorteile bietet der Service?
Über den Online-Dienst können Sie Ihren Widerspruch vollständig digital bequem von zuhause, aus dem Büro oder beispielsweise von unterwegs aus einlegen:
- Der Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch das Widerspruchformular, damit Sie alle benötigten Informationen eingeben.
- Der Dienst zeigt Ihnen, welche Angaben zum Einlegen Ihres Widerspruchs verpflichtend sind und welche Angaben Sie freiwillig zusätzlich tätigen können.
- Wenn eine Unterschrift notwendig ist (Schriftformerfordernis), können Sie dies über die AusweisApp in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises erledigen.
- Die Zustellung an die Behörde erfolgt automatisch, wenn keine Unterschrift notwendig ist oder – im anderen Fall – Sie diesen per AusweisApp unterschrieben haben. Wenn Ihre Unterschrift noch fehlt, drucken Sie diesen bitte aus, unterschreiben ihn per Hand und schicken ihn per Post an die zuständige Stelle, die Sie bereits auf dem Ausdruck finden. Ihr Widerspruch wird unabhängig davon auch in diesem Fall automatisch an die Behörde geschickt. Er ist aber erst fristgerecht mit dem Eingang Ihrer Unterschrift bei der Behörde eingereicht.
- Sie erhalten in beiden Fällen unmittelbar nach Absenden des Widerspruchformulars ein Zusammenfassungs-PDF für Ihre Akten.
3. Unter welchen Voraussetzungen kann mit dem Online-Dienst Widerspruch eingelegt werden?
Die Behörde, die für den Widerspruch zuständig ist, nutzt bzw. stellt diesen Online-Dienst zur Nutzung bereit. Dies können Sie nach dem Start des Online-Dienstes durch die integrierte Suchfunktion prüfen. In der Regel finden Sie dann auch einen entsprechenden Hinweis in Ihrem Bescheid in Verbindung mit der Rechtsbehelfsbelehrung
4. Für welche Art von Bescheiden kann ich digital Widerspruch einlegen?
Grundsätzlich können Sie über den Online-Dienst für jede Art von Bescheiden Widerspruch einlegen, sofern gegen diesen ein Widerspruch möglich ist und die zuständige Behörde diesen Online-Dienst nutzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Verbindung mit der Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bescheid und unter Frage 1.
5. Welche Unterlagen benötige ich, um Widerspruch einzulegen?
Sie benötigen ...
- Ihren Bescheid,
- Ihre Zugangsdaten für das Nutzendenkonto,
- ggf. eine Legitimation/Vollmacht in digitaler Form (.pdf, .jpg, .jpeg, .png), um diese in den Online-Dienst hochladen zu können,
- ggf. ergänzende Dokumente, um Ihren Widerspruch zu begründen, und
- ggf. die AusweisApp auf Ihrem Smartphone und ein dazugehöriges Identifikationsmittel in Form Ihres Personalausweises mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, eine eID oder einen elektronischen Aufenthaltstitel.
6. Woher weiß ich, welche Angaben für meinen Widerspruch relevant sind?
Der Online-Dienst navigiert Sie durch das digitale Widerspruchformular. Es umfasst drei Abschnitte:
- Kontaktangaben
- Angaben zum Bescheid
- Angaben zum Widerspruch
Optional gekennzeichnete Felder können Sie ausfüllen, Sie müssen dies aber nicht, um den Widerspruch abschicken zu können. Alle nicht gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Der Online-Dienst prüft selbst, ob Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben.
7. Wie schnell muss ich Widerspruch gegen einen erhaltenen Bescheid einlegen, damit dieser Gültigkeit besitzt?
Diese Angabe finden Sie auf Ihrem Bescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung. Oftmals beträgt die Frist vier Wochen nach Erhalt des Bescheids.
8. Kann ich über den Service auch für jemand anderen Widerspruch einlegen?
Ja, Sie können über den Online-Dienst auch für eine andere Person, sonstige Dritte oder gemeinsam mit anderen Widerspruch einlegen. Beachten Sie bitte, dass Sie dann eine Legitimation zum Hochladen (.pdf, .jpg, .jpeg, .png) benötigen, aus der hervorgeht, dass Sie zum Widerspruch für andere oder Dritte berechtigt sind.
9. Wie füge ich meine Unterschrift bei der Nutzung des Services hinzu?
Sie können Ihre Unterschrift digital einreichen oder per Post handschriftlich nachreichen möchten. Wenn Sie die Unterschrift ...
- digital hinzufügen, werden Sie im Online-Dienst zur AusweisApp weitergeleitet, durch die Ihr Widerspruch digital signiert wird. Danach können Sie den Widerspruch direkt im Online-Dienst versenden.
- handschriftlich nachreichen, erhalten Sie die Widerspruch-PDF zum Ausdrucken sowie Unterschreiben im Online-Dienst. Die Adressdaten der zuständigen Behörde zur postalischen Einreichung der Unterschrift werden Ihnen ebenfalls angezeigt. Bitte beachten Sie, dass die postalische Zustellung der Unterschrift innerhalb der Widerspruchsfrist erfolgen muss, damit Ihr Widerspruch gültig ist.
10. Wie wird mein Widerspruch der richtigen Behörde zugeordnet?
Zu Beginn des Online-Dienstes wählen Sie mithilfe des integrierten Behördenfinders die für die Bearbeitung Ihres Widerspruchs zuständig ist. Geben Sie dafür im Suchfeld der Behördensuche den Namen der Behörde ein, die für den Widerspruch zuständig ist. Diese Information finden Sie in der Regel in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides, gegen den Sie Widerspruch einlegen möchten.
11. Was passiert, wenn ich den Widerspruch abgeschickt habe? Wie geht es weiter?
Es erfolgt eine automatische Zustellung an die Behörde und Sie erhalten eine Kopie des Widerspruchs sowie Informationen zum weiteren Vorgehen per E-Mail an das Postfach Ihres Nutzendenkontos. Wenn Sie den Widerspruch per Hand unterschreiben, müssen Sie den Widerspruch noch fristgerecht an die Behörde übermitteln, damit Ihre Unterschrift dort rechtzeitig vorliegt. Wenn die Behörde mit der Bearbeitung Ihres Widerspruchs fertig ist, kontaktiert sie Sie mittels der Kontaktdaten, die Sie im Widerspruch angegeben haben.
12. Muss ich Geld bezahlen, um den Service zu nutzen?
Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenlos. Beachten Sie aber, dass ggf. Kosten für die Bearbeitung des Widerspruchs entstehen können. Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem Bescheid oder in der Regel durch weitere Informationsangebote der Behörde (z. B. auf der Website), bei der Sie Widerspruch einlegen.
13. Wie erhalte ich Zugangsdaten, um den Service nutzen zu können?
Um den Online-Dienst zu nutzen, melden Sie sich bei Ihrem Nutzendenkonto an. Wenn Sie noch kein Nutzendenkonto haben, stehen Ihnen verschiedene Registrierungsangebote zur Verfügung. Welche Nutzendenkonten der Online-Dienst zulässt, erkennen Sie hier: Anmelden Digitaler Widerspruch.
Sie haben weitere Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behörden-Hotline 115.