WEBVTT

00:00:13.500 --> 00:00:24.380
Über den Onlineservice können
Bürger:innen, Unternehmen selbst

00:00:24.380 --> 00:00:30.260
oder vertreten durch andere
Personen oder Unternehmen

00:00:30.260 --> 00:00:35.600
gegen einen erhaltenen Bescheid
online Widerspruch einlegen,

00:00:35.600 --> 00:00:45.380
wenn (1) gegen diesen Bescheid
ein Widerspruch möglich ist

00:00:45.380 --> 00:00:51.700
und (2) die für den Widerspruch
zuständige Behörde die Nutzung

00:00:51.700 --> 00:01:04.440
dieser digitalen Widerspruchstrecke für
das Einlegen eines Widerspruchs anbietet.

00:01:04.440 --> 00:01:18.660
Zur Nutzung des Onlineservices benötigen
Sie ein Servicekonto oder Servicekonto+.

00:01:18.660 --> 00:01:27.300
Nachdem Sie im Onlineservice die
Datenschutzerklärung bestätigt haben,

00:01:27.300 --> 00:01:31.320
prüfen Sie im
Onlineservice zunächst,

00:01:31.320 --> 00:01:39.240
ob gegen Ihren Bescheid ein Widerspruch
über diesen Onlineservice möglich ist.

00:01:39.240 --> 00:01:47.180
Trifft dies zu, füllen Sie bitte
das Onlineformular aus und

00:01:47.180 --> 00:02:00.700
unterschreiben es mit Hilfe Ihres neuen
Personalausweises oder handschriftlich.

00:02:00.700 --> 00:02:08.240
Nach Absenden Ihres digitalen
Widerspruchs erhalten Sie

00:02:08.240 --> 00:02:16.060
eine Zusammenfassung mit Ihren
Daten als PDF für Ihre Unterlagen.

00:02:16.060 --> 00:02:22.840
Zudem erhalten Sie Hinweise für
das weitere Vorgehen per E-Mail.

00:02:22.840 --> 00:02:32.920
Für das Ausfüllen des Widerspruchformulars
benötigen Sie etwa 5 bis 10 Minuten.

00:02:32.920 --> 00:02:43.440
Achten Sie bei der Nutzung auf die
angegebenen Hinweise und Verweise.

00:02:43.440 --> 00:02:53.300
Für die Nutzung dieses Services
entstehen Ihnen keine Kosten.

00:02:53.300 --> 00:03:03.060
Bitte beachten Sie jedoch, dass
beispielsweise für die Bearbeitung

00:03:03.060 --> 00:03:06.820
Ihres Widerspruchs
Kosten entstehen können.

00:03:06.820 --> 00:03:15.820
Näheres dazu finden Sie in
der Regel in Ihrem Bescheid

00:03:15.820 --> 00:03:22.620
oder auf der Internetseite
der zuständigen Behörde.

00:03:22.620 --> 00:03:33.520
Die Bearbeitungszeit ist abhängig
von der zuständigen Behörde.

00:03:33.520 --> 00:03:40.940
Nähere Informationen dazu können
wir Ihnen hier leider nicht geben.

00:03:40.940 --> 00:03:49.360
Weitere Informationen finden Sie eventuell
auf der Internetseite der zuständigen Behörde.

00:03:49.360 --> 00:03:59.540
Behörden, die diesen Onlineservice
nutzen, haben die Möglichkeit,

00:03:59.540 --> 00:04:14.540
im Onlineservice das Widerspruch-
formular nach ihren Bedarfen anzupassen.

00:04:14.540 --> 00:04:20.720
Ist ein Widerspruchsformular
vollständig zusammengestellt,

00:04:20.720 --> 00:04:28.520
wird es über das
Serviceportal veröffentlicht

00:04:28.520 --> 00:04:38.240
und steht widersprechenden
Personen dann zur Nutzung bereit.

